FAQ

Domain-Inhaber Validierung (FOA)

Aufgrund der Richtlinien der Internet-Verwaltungsorganisation ICANN sind wir verpflichtet, die Korrektheit der Inhaber-Kontakte bei der Registrierungen von Domains unter den neuen Domain-Endungen zu überprüfen und die E-Mail-Adresse des Domain-Inhabers zu validieren. Hierzu wird dem Domain-Inhaber eine E-Mail mit einem Validierungslink zugestellt, den er zur Bestätigung seiner E-Mail-Adresse anklicken muss.

 

Um Registrierungsdienste für neue TLDs anbieten zu können, muss ein Domain-Registrar die Bedingungen des neuen RAA 2013 (Registrar Accreditation Agreement) der ICANN sowie der verschiedenen Registry-Verträge übernehmen und umsetzen. Daher haben sich zum 1. Januar 2014 einige Prozesse hinsichtlich der Registrierung von Domains unter den neuen TLDs geändert. Voraussichtlich ab Q3 2014 werden die Neuerungen auch auf alle Registrierungen unter generischen TLDs (einschließlich .COM, .NET, .ORG, .INFO und .BIZ) angewendet.

 

Die Änderungen lauten wie folgt:

 

1. Kontakt-Validierung und -Verifizierung:

 

Als Teil der laufenden Bemühungen, die Qualität von Kontaktdaten der Domaininhaber zu verbessern, verlangt ICANN bei der Registrierung einer generischen Domainendung die Validierung des Registrantenkontaktes. Dies wird ab dem 1. Januar 2014 für neue TLDs und ab Q3 2014 auch für die bestehenden gTLDs erforderlich sein. Unser System wird zum genannten Zeitpunkt eine E-Mail mit der Aufforderung, die Korrektheit der Kontakt-E-Mail-Adresse zu bestätigen, an alle Registrantenkontakte (Owner-C E-Mail Adressen) verschicken. 

 

Diese Bestätigung per E-Mail muss einmal für jeden Registrantenkontakt erfolgen, der für eine neu registrierte Domain verwendet wird. Alle anderen Kontakte, die dieselbe E-Mail Adresse verwenden, werden daraufhin als erfolgreich verifiziert behandelt.

 

2. Trademark Claim Notifications: 

 

Dieses neue Verfahren gilt nur für neue gTLDs. Die Claims Notice-Phase beginnt immer mit der ersten zulassungsbeschränkten Registrierungsphase, die keine Sunrise-Phase ist, und dauert mindestens die ersten 90 Tage der Allgemeinen Verfügbarkeit an. Während dieser Zeit ist es zwingend erforderlich, alle Vorregistrierungen unter allen neuen gTLDs, die durch die ICANN eingeführt werden, auf vorhandene Markeneinträge beim Trademark Clearinghouse (TMCH) zu prüfen. Wenn ein Markenanspruch (= Claim) für einen angefragten String existiert, muss der Registrant über die Existenz des Anspruchs und die potentielle Verletzung eines Markenrechts mittels einer speziellen Claims Notice informiert werden. Der Registrant muss die Claims-Benachrichtigung bestätigen, damit wir mit der Bearbeitung der Registrierung fortfahren dürfen. Sobald ein Anspruch (oder nachfolgend ein neuer Anspruch) für eine Zeichenfolge gefunden wird, wird eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung des Prozesses sowie der erforderlichen Maßnahmen an den Antragsteller gesendet. 

 

Die E-Mail enthält einen Link zu der Webseite "claimnotification.info", auf der alle bestehenden Markenansprüche für den jeweiligen String aufgelistet werden. Der Antragsteller muss 48 Stunden vor der Registrierung bestätigen, dass er über die Ansprüche in Kenntnis gesetzt wurde, um mit der Registrierung fortfahren zu können. Registrierungen für Domainnamen, die beim Trademark Clearinghouse registriert sind, können bis zum Ende der Claims Notice-Phase nicht zur Registrierung an die Registry übermittelt werden, solange wir nicht die entsprechende Bestätigung erhalten haben, dass der Antragsteller die Markenansprüche gelesen und bestätigt hat.

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